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   BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99   

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https://dejure.org/1999,10233
BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99 (https://dejure.org/1999,10233)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1999 - IV R 41/99 (https://dejure.org/1999,10233)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1999 - IV R 41/99 (https://dejure.org/1999,10233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsprüfer - Veräußerung eines Büros - Veräußerungsgewinn - Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 56; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 3

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99
    Die Weigerung, einen Termin zu verlegen, kann allenfalls zu einer Versagung des rechtlichen Gehörs führen (§ 119 Nr. 3 FGO), nicht aber dazu, daß ein Beteiligter i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war (vgl. BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401).
  • BFH, 15.11.1994 - VIII B 29/94

    Fehlerhafte Anwendung von Ausschlußfristen im Sinne eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99
    Gleiches gilt für die fehlerhafte Anwendung von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, die nur einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 VIII R 296-298/84, BFH/NV 1989, 798, und vom 15. November 1994 VIII B 29/94, BFH/NV 1995, 886), sowie die fehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung.
  • BFH, 23.01.1995 - X R 126/94

    Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99
    Eine gleichzeitig mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - VIII R 296/84

    Zulässigkeit des Anhörungsverzichts

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99
    Gleiches gilt für die fehlerhafte Anwendung von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, die nur einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 VIII R 296-298/84, BFH/NV 1989, 798, und vom 15. November 1994 VIII B 29/94, BFH/NV 1995, 886), sowie die fehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung.
  • FG Münster, 11.03.1999 - 1 K 222/99

    Festsetzung der Einkommensteuer nach geschätzten Besteuerungsgrundlagen; Antrag

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - IV R 41/99
    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Münster vom 11. März 1999 1 K 222/99 E die Einkommensteuer für 1995 und 1996 anderweitig festzusetzen.
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